Gerhard Anger
Initiative Landfreikauf Der Fortbestand einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Landwirtschaft wird von ihrer Verankerung im sozialen Bewusstsein abhängen. Der heutige Umgang mit Grund & Boden, der in der Immobilienspekulation seinen Ausdruck findet, hat zur Folge, dass neu zu begründende Landwirtschaften hohe Finanzierungskosten zu tragen haben. Weiters führen die Gegebenheiten des von Konzernen geprägten Marktes zu Erzeugerpreise, mit denen die Betriebskosten der Landwirtschaft nur schwer gedeckt werden können. Die Gründung von Gemeinschaften, die Grund & Boden aus dem Zugriff der Spekulation freikaufen, und in denen Bewusstsein von der Notwendigkeit des Landwirtschaftens entstehen und gepflegt werden kann, setzt sich die Initiative Landfreikauf zum Ziel. Um Menschen die Berufsarbeit als Landwirt zu ermöglichen bedarf es einer Erneuerung des Rechtes der Nachfolge. Ein ganzes „Königreich“ muss der in Besitz nehmen, der das Land pflegen und die Früchte der Erde einbringen will. Wie kann er dazu kommen? Wer übergibt es Ihm? Wenn er in den Hof geboren wurde will er meist hinaus in die Stadt und in weniger beschwerliche Berufe. Wenn er aus der Stadt kommt, ist vor den Riesenkaufsummen jeder Weg versperrt oder mit Abzahlung von schweren Schulden verbunden, und von Zinsen, die anderen Menschen ohne Sinn Geld zuführt. Wie kann Hofbesitz aus dem Blutstrom herausgeführt werden zu einem Modus, wo beratschlagende Menschen zum Wohle aller geeignete Berufsträger finden können? Nicht jeder Hof ist in dieser Entwicklung gleich betroffen, dass Privateigentum zu einer hemmenden Besitzform geworden ist. Für viele steht es aber an, nach und nach offenere Formen zu finden, für einen Wert, der uns alle angeht, von dem wir wissen, dass er als Grundrecht allen zusteht: dem Grund und Boden, der Landschaft. Wie können wir das erreichen? 1. Das Funktionseigentum Ein Hof wird in den Besitz eines Vereines (oder einer Stiftung) übergeführt. Für die Hofübergabe ist beispielsweise folgendes vereinbart: • Erstwahlrecht für nahe Verwandte • In welchem Sinne plant der Übernehmende den Hof weiterzuführen, und kann dies als zielführend anerkannt werden? • Fachliche Fähigkeiten Durch das Gemeinschaftseigentum im Hintergrund als Förderer und Rechtserhalter wird aus dem Privateigentum das Funktionseigentum. Es wird repräsentiert durch das erarbeitete und aufgeschriebene Rechtsverhältnis des Hofbesitzers zur Gemeinschaft (dem Verein, der Stiftung). Funktionsbesitz bedeutet uneingeschränkte Verfügungsgewalt in der beruflichen Funktion im Rahmen der selbst gesetzten Vereinbarungen mit der Gemeinschaft, auf die der Hof orientiert ist. Diese kann in ideellem Sinne, als Verbraucher oder beispielsweise auch als saisonale Mitarbeiter oder Urlaubsgast mit dem Hof verbunden sein. 2. Community Supported Agriculture (CSA) Ein anderer Ansatz, der mehr vom Umkreis ausgeht und neue Rechtsgestaltungen fürs erste noch in der Zukunft ruhen lässt, ist die Community Supported Agriculture CSA (Gemeinschaftsunterstütze Landwirtschaft). In Amerika gibt es ca. 2500. Vergleichbare Höfe in Deutschland werden als Selbstversorgerhöfe oder Versorgergemeinschaften benannt (9 Beispiele in Dt.). „Die Grundidee einer CSA ist, dass ein Hof sein Umfeld mit Lebensmitteln versorgt, während das Umfeld dem Hof die nötigen (Finanz-) Mittel bereitstellt, um wirtschaften zu können. Damit übernehmen beide Parteien eine wechselseitige Verantwortung.“ (Zitat aus „Lebendige Erde“ 2/2008).