1.2 Rechtsleben
Rechtswesen, Staatswesen, Internationales, Regionales, Gemeinschaften Das Aufstellen von Regeln und einer Organisation für das Zusammenleben der Menschen. Die in einer Gemeinschaft, einer Organisation, Gesellschaft oder einem Staat zusammengefasst sind. Wie der Mensch ein Mikrokosmos ist, der dem Makrokosmos gleicht, so gleicht auch eine menschliche Gesellschaft einem Wesen. Ein solcher staatlicher und gemeinschaftlicher Organismus gleicht in seiner idealen Wesenhaftigkeit dem dreigliedrigen Menschen/Mikrokosmos und der Welt/Makrokosmos. Es ist nun an den Menschen des heutigen Bewusstseinszeitalters staatliche, gemeinschaftliche Organismen so gesund und lebensfähig aufzubauen, dass sie den Menschen, der Welt und der zukünftigen Menschheitsentwicklung entsprechen. Also wie der Mensch ein geistiges, seelisches und physisches Glied hat, so hat auch der soziale Organismus ein geistiges, rechtliches und wirtschaftliches Glied. Im geistigen Bereich sollte gelten die Freiheit, im rechtlichen Bereich die Gleichheit und im wirtschaftlichen Bereich die Brüderlichkeit. Im Rechtsbereich gilt eine Gleichheit der Menschen vor dem Recht. Jeder Mensch soll Gewissheit haben gleich behandelt zu werden, unabhängig von seiner sozialen Stellung, Herkunft, Weltanschauung, Religion und Geschlecht. Gleiches Recht für alle. Dies ist ein durch den Christusimpuls eingezogenes Streben der Menschen. „Die Menschen haben alle den Drang nach Gleichheit, vor dem heute der Mensch im geistigen Leben steht, aufgenommen. Das Christentum hat die Botschaft der Gleichheit vor Gott gebracht. In früheren Jahrhunderten gab es eine solche Gleichheit nicht. Was ich jetzt sage, das sage ich nicht in abträglicher Art, das sage ich mit derselben nüchternen Objektivität, mit der ich über irgendein naturwissenschaftliches Problem sprechen würde. Dieselbe Seele, die einstmals in sich aufgenommen hat als einen Impuls «gleich sind sie vor Gott und vor der Menschheit», wenn man ihre eigentliche Seele betrachtet, und alles, was äußerliche Ungleichheit bedingt, hat keine Bedeutung vor dem geistigen Leben.“, (B222, 26.10.1905). Ein jeder Mensch ist ein von Gott und vor Gott gleich geschaffene ewige Individualität, sein Ich ein Tropfen aus dem göttlichen Wesen. „... ein jeglicher ist gleich vor Gott. Das ist christlicher Grundsatz. Aber die Menschen können dies nicht ganz verstehen, solange sie im Materialismus und Egoismus befangen sind. Die Französische Revolution hat dann die Konsequenz der christlichen Lehre im weltlichen Sinne vollzogen. Die spirituelle Lehre des Christentums: alle Menschen sind gleich vor Gott, wurde durch die Französische Revolution in eine rein weltliche Lehre übertragen: alle sind hier gleich. Die neue Zeit hat das noch mehr ins Physische übersetzt.“, (B103, 4.11.1904). Diese Gleichheit der Menschen vor Gott und in der geistigen Welt hat ihre Entsprechung in dem „Gleiches Recht für alle“ im rechtlichen Organismus. Da kann es berechtigt angewandt werden. Eine Gleichheit vor Gott und dem Gesetz kann aber nicht bedeuten, alle Menschen sind gleich oder die Ansicht von verschiedenen materialistischen Ideologien es müssten nun alle Menschen für gleich erklärt werden oder versucht alle Menschen gleich zu machen, gleich zu schalten, auf Einheitsmaß zu nivellieren, jegliche Verschiedenheit zu leugnen. Da hat zum einen das rechtliche Glied seine Grenzen, denn im geistigen und im wirtschaftlichen Glied können die Menschen ihre ganz unterschiedlichen Fähigkeiten, Veranlagungen und fachlicher und geistiger Entwicklung ausleben. Weil eine jeder Mensch ein Individuum ist und über die Zeiten, sein jetziges Leben und seinen vorhergehenden Verkörperungen eine unterschiedliche Entwicklung genommen hat. Für das harmonische Zusammenleben der Menschen, ist eben notwendig die Erkenntnisse der Geisteswissenschaft von Karma und Wiedergeburt zu haben. Dieses innere Streben der Menschen nach Gerechtigkeit, nach dem „gleiches Recht für Alle“ kann aus den Impulsen des Christentums verstanden werden und aus der Geisteswissenschaft die Grenzen des rechtlichen Gliedes des sozialen Organismus erkannt werden. Rudolf Steiner hat dies von Menschen der alten ägyptischen Zeit geschildert, in dem die Menschen in der Anschauung ihres vor- und nachgeburtlichen Lebens einen Sinn des Menschenschicksals erkennen konnten. „Weil sie wussten, dass dieses Leben eines unter vielen ist. Jeder sagte sich: Derjenige, der mir die Arbeit befiehlt, ist ein solcher wie derjenige, der ich auch einstmals sein werde. Dieses Leben muss in verschiedenen Verkörperungen ausgeglichen werden, denn es regelt sich aus diesen Erkenntnissen. Daran schließt sich das Gesetz vom Karma an. Was ich in einem Leben erlebt habe, ist verdient, oder es wird mir in späteren Zeiten vergolten.“, (B222, 26.10.1905). Das menschliche Rechtssystem soll das Erleben von irdischer Gerechtigkeit vor dem Gesetz gewährleisten. Die Gerechtigkeit vor dem Schicksal kann der Mensch dann nur unter dem Bewusstsein von mehreren Verkörperungen auf Erden, der Notwendigkeit des Auslebens von Karma und der Erkenntnis höherer Götterzielen haben. Die guten Götter deren Ideal die Menschheitsentwicklung ist und die weise lenken des Menschen und der Menschheits-Schicksalslauf. Ein Gerechtigkeitserleben im irdischen Rechtsbereich und weises gutes Schicksalslenken durch die guten Götter. Können sich die Menschen in ihrer Intuition verbinden mit der weisen Weltenlenkung dann beginnt die Freiheit des Einzelnen, die auch die Freiheit des Mitmenschen achten und wahren kann. „Weil dem heutigen Menschen jedes wirkliche durchgöttlichte soziale Vertrauen eigentlich fehlt, weil die Menschen das Folgende, für unsere Zeit Allerwichtigste nicht begreifen können, und das ist das: Wenn man den Menschen wirklich dazu bringt, dass er aus seinem Innersten heraus spricht, dann kommt nicht durch seinen Willen, sondern durch die göttliche Welteinrichtung die Harmonie unter die Menschen. Die Disharmonie rührt davon her, dass eben die Menschen nicht aus ihrem Inneren heraus sprechen.“ (B171,13.6.1921). Es sind die Fähigkeiten der moralischen Intuition, die uns in die Lage versetzen moralische Impulse und Ideen aus der geistigen Welt zu erhalten. Diese stimmen dann mit der weisen Weltenlenkung mit der göttlichen Weltentwicklung zusammen. So kann göttliche Harmonie zwischen die Menschen kommen. Was Rechtssystem ist entwickelt sich aus solchen Impulsen heraus. Das Gerichtswesen muss sich so entwickeln, dass es aus dem freien Geistesleben heraus impulsiert wird. „Es wird sich darum handeln, dass nicht aus staatlichen Bedürfnissen heraus die Richter bestellt werden, sondern dass die Gründe, aus denen heraus man einen Richter bestellt, ähnliche sind wie die, die man im freien Geistesleben geltend macht dafür, dass man den besten Erzieher an irgendeinen Platz hinbringt. Das Richterwerden wird etwas Ähnliches sein wie das Lehrer- und Erzieherwerden.“, (B223, 26.10.1919). Und das Recht gesprochen und zwischenmenschliche Probleme gelösten werden, aus einer Praktischen des wirklichen Lebens. Das Recht sich so unabhängig vom wirtschaftlichen Leben entwickeln kann und in das wirtschaftliche Leben ordnend und begrenzend einwirken kann. Das bedeutet, „... dass im sozialen Organismus das Rechtsleben völlig von dem Wirtschaftsleben abgesondert gehalten werden muss.“, (B179, S. 67). Um seine Aufgabe der gesunden Begrenzung des Wirtschaftsbereiches wahrnehmen zu können. Die Gleichheit vor dem Recht und die Gesetze, wie es die zehn Gebote auch schon waren, dienen ja der Erziehung des Menschengeschlechts. Ein sozialer Organismus kann aber nicht alleine durch Gesetze ein gesunder Organismus sein, sondern wird auch immer gesünder sein je mehr Menschen ihre Pflicht erfüllen. In der Zukunft wird es immer mehr dazu kommen, dass die Menschen Erfüllung ihrer Pflichten einsehen. „Pflicht ist der entgegengesetzte Begriff des Rechtes ... mehr in einer späteren Zukunft, wird man Bewegungen haben, wo immer weniger betont werden wird die Rechtsforderung, sondern viel mehr die Pfiichtforderung. Es wird dann mehr gefragt werden: Was hat man als Frau, als Mann an dieser oder jener Stelle für Pflichten? So wird die Epoche der Pflichtforderung die Epoche der Rechtsforderung ablösen.“, (B176, 22.11.1914). Es ist die menschliche Entwicklung das Heruntersteigen aus der geistigen Welt, um die Freiheit zu erlangen, im Irdischen das Selbstbewusstsein zu finden eine Fremd- und Selbsterziehung durchzumachen um dann aus Selbst- und Welterkenntnis heraus den Weg zurück in die geistige Welt zu gehen. Als eine Pflicht gegenüber Mitmensch und geistiger Welt. Als eine selbstlose Liebe zur Pflicht das Geschenkte wieder zurückzugeben. „Schön hat das Schiller ausgedrückt, welcher das Wort gesprochen hat, das der Mensch das schönste Verhältnis zur Pflicht habe, wenn er die Pflicht zugleich lieben lernt.“, (B176, 22.11.1914). In der heutigen Zeit haben wir zum einen aus dem Materialismus heraus impulsierte Weltbilder und politische Ideologien die aus einem grundsätzlichen Unverständnis der Welt und des Menschseins heraus, den sozialen Organismus zu einer Karikatur seiner selbst machen wollen und einen übermächtigen Wirtschaftsbereich der Rechts- und Geistesleben zu Handelswaren verwandelt und damit ihrer freien und gleichberechtigten Entfaltung beraubt. „In dem Sinne derjenigen Lösungsversuche der sozialen Fragen, die hier gemeint sind, hat jeder einzelne Mensch seine soziale Aufgabe in der Gegenwart und in der nächsten Zukunft.“ (B179, „II. Die vom Leben geforderten wiklichkeitsgemäßen Lösungsversuche für die sozialen Fragen und Notwendigkeiten“). Man kann bei einiger Aufmerksamkeit erkennen wie viel die gegenwärtige Menschheit und alle strebenden Menschen noch zu entwickeln und erarbeiten haben um einen dem Menschsein gemäßen sozialen Organismus zu erreichen. In der heutigen Zeit hat der Mensch viel Bewusstsein, Gedanken und Arbeit auf die Ausgestaltung des Wirtschaftsbereiches verwendet, der Geist wird dort wo technische oder organisatorische Innovationen bringt anerkannt, das Recht soll der Ausgestaltung weltweiter Handelszonen untergeordnet werden. Aber in einem sozialen Organismus sollte das Rechtsglied das Wirtschaftsleben nach der einen Seite hin begrenzen, eindämmen „Das Wirtschaftsleben wird auf diese Weise von zwei Seiten her seinen notwendigen Bedingungen unterworfen: von Seite der Naturgrundlage, welche die Menschheit hinnehmen muss, wie sie ihr gegeben ist, und von Seite der Rechtsgrundlage, die aus dem Rechtsbewusstsein heraus auf dem Boden des vom Wirtschaftsleben unabhängigen politischen Staates geschaffen werden soll.“, (B179, „II. Die vom Leben geforderten wiklichkeitsgemäßen Lösungsversuche für die sozialen Fragen und Notwendigkeiten“). Wirkt das Rechtsleben zuwenig stark auf das Wirtschaftsleben ein, so dehnt sich letzteres zu stark aus und nimmt den Menschen Arbeits-, Lebens-, Gestaltungsrechte, verwandelt das Recht in eine Ware. Wirkt das Rechtsleben zu stark auf das Wirtschaftsleben ein so hemmt und schädigt es. Durch zu viele Verordnungen, Gesetze, Genehmigungsverfahren, Arbeitsschutzrechte, die ein wirtschaftliches Arbeiten erschweren. In dem sie widersprüchlich, unüberschaubar und praxisfeindlich sind entziehen sie dem Wertschöpfungsbereich Arbeitskräfte oder blockieren Wirtschaftstätigkeit. So ist es an der Ausgestaltung des sozialen Gliedes des Rechts- und Staatssystems, den Menschen zu ermöglichen zu erleben, wie ihre Lebens- und Schicksalsrechte garantiert werden von dem soziale Organismus, das ein menschenwürdiges Dasein eben möglich gemacht wird. „Und auf dem Vorhandensein der Empfindung eines menschenunwürdigen Daseins beruhen in Wahrheit alle Erschütterungen im sozialen Organismus“. (B179, „II. Die vom Leben geforderten wiklichkeitsgemäßen Lösungsversuche für die sozialen Fragen und Notwendigkeiten“). Wenn dies durch ein zur notwendigen Leistung unfähiges Wirtschaftssystem der Unbrüderlichkeit, einem ungerechten ungleich behandelnden Rechtssystem und einem fehlgeleiteten, verirrten oder unterdrückten freien Geistesleben eben zur ständigen Erleben menschenunwürdiger Zustände führt, dann haben solche Gesellschaften und Staaten eine Anfälligkeit für soziale Unruhen. Rechtssystem als vereinbarte sittliche Grundlage Der Wertschöpfungsvorgang, der Warenaustausch, der Verbrauch sind zwischen Menschen stattfindende Geschehen. Der wirtschaftliche Austausch im Augenblick des Übergangs von Geld und Ware findet idealerweise dann statt, wenn hierdurch für alle Beteiligten ein Vorteil entsteht. Die wirkenden Egoismen führen aber zum Verhalten, eigene Vorteile jeweils erzielen zu wollen. Dadurch kommt es in allen Bereichen zu dem Versuch das Waren-, Geld- und Besitzaustausch zum Vorteil der einen und Nachteil der anderen Seite durchgeführt wird. Es ist also ein Spielraum vorhanden zwischen einem gegenseitigen Gleichgewicht an Vor- und Nachteilen oder einem völligen Ungleichgewicht, bis hin zum bewussten Diebstahl, Betrug und Korruption. Dieses dem Menschen entsprechende Verhalten kommt natürlich in den verschiedensten Arten vor. Ob bewusster Betrug, zwangsweiser Entzug von Eigentum, monopolartigen Angebot, Besteuerung ohne Gegenleistung, Verschwendung von Steuergeldern, Verschenken der Sozialleistungen an unberechtigte Fremde, alle denkbaren Variationen kommen zur Anwendung. So hat sich eine, von der jeweiligen Gemeinschaft (Staat, oder Staatengemeinschaft), den jeweiligen sittlichen Verständnis entsprechendes Rechtssystem gebildet, das menschliches Wirtschaftsleben in allgemein anerkannte Bahnen zu lenken bestrebt ist. „Wer eine solche Lebenstatsache unbefangen durchschaut, dem wird einleuchten, dass sie ihren Ausdruck finden muss in den Einrichtungen des gesunden sozialen Organismus. Solange Waren gegen Waren im Wirtschaftsleben ausgetauscht werden, bleibt die Wertgestaltung dieser Waren unabhängig von dem Rechtsverhältnisse zwischen Personen und Personengruppen. Sobald Waren gegen Rechte eingetauscht werden, wird das Rechtsverhältnis selbst berührt. ... sondern es handelt sich darum, dass durch den Tausch des Rechtes mit der Ware das Recht selbst zur Ware gemacht wird, wenn das Recht innerhalb des Wirtschaftslebens entsteht. Das wird nur dadurch verhindert, dass im sozialen Organismus einerseits Einrichtungen bestehen, die nur darauf abzielen, den Kreislauf der Waren in der zweckmäßigsten Weise zu bewirken; und andererseits solche, welche die im Warenaustausch lebenden Rechte der produzierenden, Handel treibenden und konsumierenden Personen regeln.“, (B179, „II. Die vom Leben geforderten wirklichkeitsgemäßen Lösungsversuche für die sozialen Fragen und Notwendigkeiten“). Es ist ein Wirtschaftsleben ohne jegliche Brüderlichkeit nicht lebensfähig, gegenwärtig haben wir aber ein Wirtschaftsleben das sich je nach Weltregion, Kultur, Menschenart oder Staat unbrüderlich bis zu sehr unbrüderlich gestaltet. Korruption, recht des Stärkeren oder Unrechtskulturen lassen den Menschen ungeheuerliche Unbrüderlichkeiten im Handel, Waren und Geldaustausch erleben. Waren werden in Recht umgewandelt, dieses Recht kann aber nicht nur mittels Waren, sondern auch durch Macht oder Gewalt genommen werden, dies spielt immer wieder hinein, ein Staat will zum Beispiel Rohstoffe, um diese zu bekommen verwendet er seine militärische Macht um einen anderen Staat zu überfallen, und sich das Recht auf seine Rohstoffe anzueignen (z. B. Überfall der USA auf den Irak). Nicht das brüderliche Wohl des Mitmenschen, sondern nur der eigene Vorteil zählt dann. Für jeden sittlich oder moralisch empfindsamen Menschen sind dies schwerwiegende Ungerechtigkeitserlebnisse. Es ist die Aufgabe des Wirtschaftslebens aus seinem Inneren heraus die wesentliche Bedeutung der Brüderlichkeit zu erkennen. Und es ist die Aufgabe des Rechtslebens für deren Einhaltung zu wirken. „Wenn ich meinen Mitmenschen durch den Verkauf einer Ware schädige oder fördere, so gehört das in das gleiche Gebiet des sozialen Lebens wie eine Schädigung oder Förderung durch eine Tätigkeit oder Unterlassung, die unmittelbar nicht in einem Warenaustausch zum Ausdruck kommt.“ (B179, „II. Die vom Leben geforderten wirklichkeitsgemäßen Lösungsversuche für die sozialen Fragen und Notwendigkeiten“). Und es ist die schöne Aufgabe des Geisteslebens die Impulse der Moral, Sittlichkeit und Tugend in den sozialen Organismus zu tragen. Ein neues Rechtssystem muss sich aus den geistig-moralischen Impulsen und dem praktischen Erleben entwickeln, sodass die Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben mehr und mehr verdrängt die Rücksichtslosigkeit, Betrug, Übervorteilung oder Hintergehung. Dann wird man sehen können, wie ein immer brüderlicher werdendes Wirtschaftsleben auch ein immer gesünderes Wirtschaftsleben sein wird. Ohne moralische, tugendhafte Menschen und ohne ein Rechtssystem ist ein arbeitsteiliges, auf Geldaustausch basierendes Wirtschaftssystem nicht möglich. Leseprobe aus dem Buch "Mensch" Herunterladen des entsprechenden Abschnittes aus dem Buch "Mensch" als PDF