Rechtsleben: Staatsorganismen
Staatsorganismen Das soziale Glied des Rechtslebens entwickelt nun eine Rechtsordnung, die allen Menschen dieses dreigliedrigen Organismus nach Vorgabe der vorhandenen geistigen und wirtschaftlichen Möglichkeiten ein würdiges Leben ermöglicht, gewährleistet und fördert. Die Aufgabe des Rechtslebens ist es dem freien und unbeeinflussten Geistesleben Raum zur Entfaltung zu geben und den Wirtschaftsleben seine menschengerechten Grenzen so zu ziehen, dass eine dreigliedriger lebensfähiger Organismus, sich entwickeln kann. „In dem politischen Staatskörper werden solche Einrichtungen entstehen, welche die gegenseitigen Beziehungen zwischen Menschen und Menschengruppen in solcher Art orientieren, dass dem Rechtsbewusstsein des Menschen entsprochen wird. ... Ein solcher Rechtsstaat hat seinen eigenen Gesetzgebungs- und Verwaltungskörper, die beide nach den Grundsätzen aufgebaut sind, welche sich aus dem Rechtsbewusstsein der neueren Zeit ergeben. Er wird aufgebaut sein auf den Impulsen im Menschheitsbewusstsein, die man gegenwärtig die demokratischen nennt. Das Wirtschaftsgebiet wird aus den Impulsen des Wirtschaftslebens heraus seine Gesetzgebungs- und Verwaltungskörperschaften1 bilden. Der notwendige Verkehr zwischen den Leitungen des Rechts- und Wirtschaftskörpers wird erfolgen annähernd wie gegenwärtig der zwischen den Regierungen souveräner Staatsgebiete.“, (B179, „II. Die vom Leben geforderten wirklichkeitsgemäßen Lösungsversuche für die sozialen Fragen und Notwendigkeiten“). Das Wirtschaftsleben gedeiht, wo Brüderlichkeit wirkt, die Menschen ihre fachlichen und geistigen Fähigkeiten sich erarbeiten und anwenden können, wo das zwischenmenschliche Zusammenspiel im Warenaustausch zum Wohle aller Beteiligten leben kann und vertrauensvolle Vereinbarungs- und Vertragssicherheit gilt. Wo der Staat oder eben das Rechtsleben zu sehr steuernd, regulierend eingreift in die Wirtschaft, da versuchen oft fachlich ungeeignete und von der Komplexität der Wirklichkeit, überforderte Lenkungsorgane zu entscheiden und führen wesentliche wirtschaftliche Schäden herbei. Wie dies bei Staatsbetrieben oder in viel schrecklicherem Ausmaß in der kommunistischen Planwirtschaft ersichtlich war. Durch das unsachgemäße Einwirken von staatlichen Stellen in die Wirtschaft wird die Orientierung an der Wirklichkeit, sowie die Fähigkeit zur Eigeninitiative gedämpft (B024, 3.8.1922). Seiner Wesensart folgend, versucht der Staatsorganismus wirtschaftliche Vorgänge, sicher, langfristig planbar, gut dokumentiert und regelbar zu machen. So wird dann das lebendige sich ständig ändernde, des wirtschaftlichen Lebens in eine mehr oder weniger Erstarrung geführt. Wo alle Abläufe geregelt und alle Arbeiten abgesichert sein sollen (wie dies in staatlichen Unternehmungen oftmals erlebbar ist), da können neue Impulse, neue technische oder organisatorische Idee, eine Markt- und Verbraucherbezogenheit, sich nur schwer durchsetzen. Der rechtliche, staatliche Bereich darf nicht in die Gedankenfreiheit, Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit, geistigen Freiheiten des freien Geisteslebens eingreifen. „Dazu muss das «geistige Leben» auf die volle Freiheit auch im Leben gestellt sein. Diese Freiheit kann nie erreicht werden, wenn Aufsicht oder Verwaltung vonseiten des politischen Gliedes des sozialen Organismus da ist.“, (B225, „Aufzeichnungen zu den Züricher Vorträgen über
“). Es liegt in der Verantwortung des sozialen Gliedes des Rechtslebens, dafür Sorge zu tragen, ein gleichgewichtiges als menschenwürdig und gerecht erlebtes Verhältnis, zwischen Pflichterfüllung und Rechtsverantwortung herzustellen. In einem existierenden sozialen Organismus, in dem seine Mitglieder in allen Bereichen des Lebens ihre Pflicht zum Allgemeinwohl leisten, muss es Grenzen geben für das Recht von Menschen, die nicht zu diesem sozialen Organismus gehören und auch keine Pflichten hinsichtlich des Wohles ihrer Mitmenschen geleistet haben, leisten oder leisten werden. „... das Rechtsverhältnis: Es liegt zugrunde das Verhältnis von Mensch zu Mensch. Bestimmend wirkt das Recht. Es ergibt sich dadurch, dass derjenige ein Recht «mit Recht» hat, der in den sozialen Organismus zum Gedeihen der andern eingreift. Nicht die Macht entscheidet, sondern das Maß, in dem die Betätigung eines Menschen in den sozialen Organismus eingreift.“ (B225, „Aufzeichnungen zu den Züricher Vorträgen über
“). Es ist ja für einen Rechtsorganismus, dem das Wohl der Gemeinschaft der Menschen am Herzen liegt, auch wesentlich der Wille und das Streben der betroffenen Menschen. „Die Grundlage des Rechtes nicht Macht, sondern das Ersprießliche für die Allgemeinheit. - Dem kommt ein Recht zu, der den Willen hat, das mit dem Recht Begründete in den Dienst der Gesamtheit zu stellen.“, (B225, „Aufzeichnungen zu den Züricher Vorträgen über «Die soziale Frage»“). Der Gute Wille, die fachliche Fähigkeit, das gute Streben, dieses in einer guten neuen Wirklichkeit zur Verkörperung zu bringen, dies ist es, was bei einem Menschen zählt, nicht irgendeine Macht die unmoralischen Zielen zum Vorteil verhelfen will. Es ist ja die Aufgabe des Menschen und der Menschheit hier auf Erden sich ihrer Ich-Entwicklung ihres Selbst bewusst zu werden. Selbsterkenntnis wird zu Welterkenntnis, in der Erkenntnis der Welt mit ihren Guten und Bösen Kräften ist es auch die Aufgabe eines sozialen Organismus sich der guten und bösen Wesen und Kräfte in und außerhalb der Menschen bewusst zu sein. Entsprechende Gestaltung des sozialen Organismus, der Rechte und Gesetze zu erstreben die Helfen das Gute im Menschen zu fördern, das Böse zu verwandeln in Gutes. Nimmt der Mensch und die Menschheit, ihre eigene geistige und spirituelle Entwicklung nicht selbstbewusst in die eigenen Hände, dann nützen andere der Menschheitsentwicklung zuwiderhandelnde Kräfte ihre Macht. Sie betreiben dann unter Ausnutzung der unbewussten Menschen einen heimlichen Krieg gegen die Menschheit. So müssen heutige soziale Organismen und das lebendige Gestalten (Politik) derselben, wieder zurückgeführt werden in ein liebevolles Errichten eines Menschen- und Ich-wollendes Gemeinwesen. Heute wird der politische „Gegner“ durch Denunziation, Lug, Meinungsunterdrückung und Trug bekämpft, in Zukunft muss wieder gelten „Ein Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein“, (Mt., 5,37), die moralische Sicherheit und der Mut in der Vertretung der Wahrheit. Heute werden beliebige Werkzeuge verwendet um sich einen Vorteil zu schaffen: Unterdrückung und Verfälschung von Informationen, Unterdrückung der freien Meinungsäußerung, Bewusstseins- und Gedankenmanipulationen, Gedankenstörende Funkwellen, Einsatz von ritueller menschheitsfeindlicher egoistischer Magie, Verfolgung Andersdenkender. Ein neuer sozialer Organismus muss entwickelt werden, der eine Verkörperung ist des Ideales der Ich-wollenden-Menschheit. Eine Politik wird dann erst wieder fruchtbares für die Menschen bringen können, wenn sie sich auch an vereinbarte Regeln und moralische Verhaltensweisen orientiert. „Wir haben nämlich im Grund genommen erst dann eine wirkliche Politik, wenn sich alles das, was auf politischen Feld spielt, in rechtlichen Formen abspielt“ (B157, S. 42).
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