Rechtssystem als vereinbarte sittliche Grundlage
Rechtssystem als vereinbarte sittliche Grundlage Der Wertschöpfungsvorgang, der Warenaustausch, der Verbrauch sind zwischen Menschen stattfindende Geschehen. Der wirtschaftliche Austausch im Augenblick des Übergangs von Geld und Ware findet idealerweise dann statt, wenn hierdurch für alle Beteiligten ein Vorteil entsteht. Die wirkenden Egoismen führen aber zum Verhalten, eigene Vorteile jeweils erzielen zu wollen. Dadurch kommt es in allen Bereichen zu dem Versuch das Waren-, Geld- und Besitzaustausch zum Vorteil der einen und Nachteil der anderen Seite durchgeführt wird. Es ist also ein Spielraum vorhanden zwischen einem gegenseitigen Gleichgewicht an Vor- und Nachteilen oder einem völligen Ungleichgewicht, bis hin zum bewussten Diebstahl, Betrug und Korruption. Dieses dem Menschen entsprechende Verhalten kommt natürlich in den verschiedensten Arten vor. Ob bewusster Betrug, zwangsweiser Entzug von Eigentum, monopolartigen Angebot, Besteuerung ohne Gegenleistung, Verschwendung von Steuergeldern, Verschenken der Sozialleistungen an unberechtigte Fremde, alle denkbaren Variationen kommen zur Anwendung. So hat sich eine, von der jeweiligen Gemeinschaft (Staat, oder Staatengemeinschaft), den jeweiligen sittlichen Verständnis entsprechendes Rechtssystem gebildet, das menschliches Wirtschaftsleben in allgemein anerkannte Bahnen zu lenken bestrebt ist. „Wer eine solche Lebenstatsache unbefangen durchschaut, dem wird einleuchten, dass sie ihren Ausdruck finden muss in den Einrichtungen des gesunden sozialen Organismus. Solange Waren gegen Waren im Wirtschaftsleben ausgetauscht werden, bleibt die Wertgestaltung dieser Waren unabhängig von dem Rechtsverhältnisse zwischen Personen und Personengruppen. Sobald Waren gegen Rechte eingetauscht werden, wird das Rechtsverhältnis selbst berührt. ... sondern es handelt sich darum, dass durch den Tausch des Rechtes mit der Ware das Recht selbst zur Ware gemacht wird, wenn das Recht innerhalb des Wirtschaftslebens entsteht. Das wird nur dadurch verhindert, dass im sozialen Organismus einerseits Einrichtungen bestehen, die nur darauf abzielen, den Kreislauf der Waren in der zweckmäßigsten Weise zu bewirken; und andererseits solche, welche die im Warenaustausch lebenden Rechte der produzierenden, Handel treibenden und konsumierenden Personen regeln.“, (B179, „II. Die vom Leben geforderten wirklichkeitsgemäßen Lösungsversuche für die sozialen Fragen und Notwendigkeiten“). Es ist ein Wirtschaftsleben ohne jegliche Brüderlichkeit nicht lebensfähig, gegenwärtig haben wir aber ein Wirtschaftsleben das sich je nach Weltregion, Kultur, Menschenart oder Staat unbrüderlich bis zu sehr unbrüderlich gestaltet. Korruption, recht des Stärkeren oder Unrechtskulturen lassen den Menschen ungeheuerliche Unbrüderlichkeiten im Handel, Waren und Geldaustausch erleben. Waren werden in Recht umgewandelt, dieses Recht kann aber nicht nur mittels Waren, sondern auch durch Macht oder Gewalt genommen werden, dies spielt immer wieder hinein, ein Staat will zum Beispiel Rohstoffe, um diese zu bekommen verwendet er seine militärische Macht um einen anderen Staat zu überfallen, und sich das Recht auf seine Rohstoffe anzueignen (z. B. Überfall der USA auf den Irak). Nicht das brüderliche Wohl des Mitmenschen, sondern nur der eigene Vorteil zählt dann. Für jeden sittlich oder moralisch empfindsamen Menschen sind dies schwerwiegende Ungerechtigkeitserlebnisse. Es ist die Aufgabe des Wirtschaftslebens aus seinem Inneren heraus die wesentliche Bedeutung der Brüderlichkeit zu erkennen. Und es ist die Aufgabe des Rechtslebens für deren Einhaltung zu wirken. „Wenn ich meinen Mitmenschen durch den Verkauf einer Ware schädige oder fördere, so gehört das in das gleiche Gebiet des sozialen Lebens wie eine Schädigung oder Förderung durch eine Tätigkeit oder Unterlassung, die unmittelbar nicht in einem Warenaustausch zum Ausdruck kommt.“ (B179, „II. Die vom Leben geforderten wirklichkeitsgemäßen Lösungsversuche für die sozialen Fragen und Notwendigkeiten“). Und es ist die schöne Aufgabe des Geisteslebens die Impulse der Moral, Sittlichkeit und Tugend in den sozialen Organismus zu tragen. Ein neues Rechtssystem muss sich aus den geistig-moralischen Impulsen und dem praktischen Erleben entwickeln, sodass die Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben mehr und mehr verdrängt die Rücksichtslosigkeit, Betrug, Übervorteilung oder Hintergehung. Dann wird man sehen können, wie ein immer brüderlicher werdendes Wirtschaftsleben auch ein immer gesünderes Wirtschaftsleben sein wird. Ohne moralische, tugendhafte Menschen und ohne ein Rechtssystem ist ein arbeitsteiliges, auf Geldaustausch basierendes Wirtschaftssystem nicht möglich.
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